Whistleblower-Richtlinie
Einführung
Bei Skagen Salmon streben wir eine offene und verantwortungsbewusste Unternehmenskultur an, in der Mitarbeiter, Partner und andere Interessengruppen ohne Bedenken Verdachtsfälle von Unregelmäßigkeiten, Rechtsverstößen oder anderen kritikwürdigen Vorfällen melden können. Als ASC-zertifiziertes Unternehmen sind wir verpflichtet, unsere Aktivitäten transparent und in Übereinstimmung mit hohen Standards in den Bereichen Umwelt, Tierschutz und soziale Belange zu führen.
Das Whistleblower-System ermöglicht die anonyme Meldung schwerwiegender Vorfälle, die gegen geltendes Recht, ASC-Anforderungen oder die internen Richtlinien von Skagen Salmon verstoßen könnten, unabhängig davon, ob sie Mitarbeiter, die Geschäftsleitung, Kunden, Lieferanten oder Produkte betreffen. Alle Meldungen werden vertraulich, ernsthaft und angemessen behandelt, und Personen, die in gutem Glauben einen schwerwiegenden Verdacht melden, sind vor Vergeltungsmaßnahmen und Ähnlichem geschützt.
Nachstehend erfahren Sie mehr darüber, welche Sachverhalte über das Portal gemeldet werden können. Die vollständige Whistleblower-Richtlinie finden Sie auf dem Portal selbst.
Welche Sachverhalte können gemeldet werden?
Das Whistleblower-Verfahren darf nur zur Meldung schwerwiegender Unregelmäßigkeiten oder unethischen Verhaltens in Zusammenhang mit Angelegenheiten genutzt werden, die Skagen Salmon als Ganzes oder das Leben und die Gesundheit einzelner Personen beeinträchtigen können.
Es muss ein begründeter Verdacht auf einen Verstoß gegen Gesetze oder interne Richtlinien und Leitlinien bei Skagen Salmon bestehen.
Sachverhalte, die über das Whistleblower-System gemeldet werden können, sind beispielsweise begründete Verdachtsmomente hinsichtlich:
Betrug/Wirtschaftskriminalität
• Wirtschaftskriminalität wie Unterschlagung, Bestechung, Betrug, Urkundenfälschung sowie Diebstahl von Waren und Inventar usw.
• Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Buchführung und der Rechnungsprüfung.
• Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht (z. B. Preisabsprachen, Austausch preisrelevanter Informationen).
Produktion, allgemein
• Übermittlung falscher oder irreführender Angaben an Behörden.
• Schwerwiegende Gefahren für Umwelt und Sicherheit.
Personalwesen
• Körperliche Gewalt, sexuelle Übergriffe und Gesundheit.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Beobachtung gemeldet werden sollte oder nicht, werden Sie gebeten, dies dennoch zu tun. Soweit möglich, sollte die Meldung durch das Anhängen relevanter Unterlagen in digitaler Form dokumentiert werden. Alle Meldungen über das Whistleblower-System werden ernst genommen und beantwortet.
Vorfälle, die sich NICHT auf Verstöße gegen Gesetze oder interne Richtlinien und Leitlinien bei Skagen Salmon beziehen, dürfen nicht über das Whistleblower-System gemeldet werden. Dies gilt beispielsweise für Unzufriedenheit mit den Gehaltsbedingungen, Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit, Konflikte zwischen Kollegen und Vorgesetzten usw.
Wie erfolgt eine Meldung über das Whistleblower-System?
Meldungen können ausschließlich elektronisch (sowohl auf Dänisch als auch auf Englisch) durch Ausfüllen und Absenden eines Online-Fragebogens erfolgen, der über den Link
https://skagensalmon.whistleportal.net/#/ auf der Website von Skagen Salmonen zugänglich ist.
Meldungen, die in böser Absicht über das Whistleblower-System erfolgen, z. B. mit dem Ziel, andere Mitarbeiter zu schikanieren oder zu schädigen, ziehen Sanktionen nach sich und können arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Wie werden Meldungen bearbeitet?
Alle Informationen werden vertraulich und diskret behandelt.
BDO Statsautoriseret revisionspartnerselskab wurde von Skagen Salmon als Auftragsverarbeiter beauftragt. BDO stellt die technische Lösung für das Whistleblower-System bereit und verwaltet diese.
Die über das Whistleblower-Portal eingereichten Meldungen werden von wenigen vertrauenswürdigen Mitarbeitern bei BDO eingesehen, die die Meldungen entgegennehmen, registrieren und an die Geschäftsleitung von Skagen Salmon weiterleiten. Betrifft die Meldung die Geschäftsleitung von Skagen Salmon, wird sie an den Vorstandsvorsitzenden von Skagen Salmon weitergeleitet.
Wie werden gemeldete Fälle bearbeitet?
Es ist möglich, anonym Meldung zu erstatten – und gleichzeitig den Stand der Angelegenheit über einen 16-stelligen Schlüsselcode zu verfolgen, der nach dem Absenden der Meldung über das Whistleblower-Portal angezeigt wird.
Es ist möglich, anschließend unter Verwendung des 16-stelligen Schlüsselcodes anonym zu kommunizieren.
Der Kommunikationskanal wird ebenfalls genutzt, um dem Hinweisgeber eine eventuelle Schlussfolgerung zum Fall mitzuteilen, falls dieser anonym ist. In Fällen, in denen der Hinweisgeber anonym ist, gelten im Whistleblower-Portal folgende Fristen:
• Innerhalb von sieben Tagen wird der Eingang der Meldung bestätigt.
• Die Bearbeitung des Falls erfolgt so schnell wie möglich, wobei angestrebt wird, dass die Bearbeitung drei Monate nicht überschreitet.
• Eine Schlussfolgerung zum Fall wird dem Hinweisgeber über den anonymen Kommunikationskanal mitgeteilt.
• Grundsätzlich werden alle Fälle innerhalb von 90 Tagen nach dem Zeitpunkt der Meldung aus dem Whistleblower-Portal gelöscht, es sei denn, die Frist wird vom Empfänger manuell verlängert
• Der Hinweisgeber hat über das Whistleblower-Portal und den 16-stelligen Schlüsselcode Zugriff auf den Fall, bis dieser dort gelöscht wird. Der Hinweisgeber hat jedoch maximal ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Meldung Zugriff auf den Fall
Erhält die betreffende Person die gemeldeten Informationen?
Sofern keine besonderen, wesentlichen und berechtigten ermittlungstechnischen Gründe vorliegen, wird die Person, auf die sich die gemeldeten Informationen beziehen, über die Bearbeitung des Falls informiert, sobald die Meldung eingegangen ist und eine Untersuchung eingeleitet wurde.